Anhang zu unserer Satzung

 

 

 

 

 










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Anhang zur Satzung der Privilegierten Schützengilde 1718 Kirchhain/ NL e.V.

0.

Sinn und Zweck dieses Anhanges zur gegebenen Satzung des Vereins ist es, den Vereinsmitgliedern bindende Richtlinien zu geben über:

-         die bestehenden Kompanien,

-         das Aufnahmeverfahren,

-         Wechsel der Kompanie innerhalb der Gilde,

-         das Tragen von Uniformen,

-         die Teilnahme am Königsschießen der Kompanien,

-         die Teilnahme am Königsschießen der Gilde,

-         Beförderungen und Ernennungen,

-         Das Tragen von Dienstgrad- und Dienststellungsabzeichen,

-         die Verleihung und das Tragen von Ehrenzeichen.

-         den Ablauf des Kommers, des Zeremoniells sowie des Bataillonskönigs- und

           Adlerkönigsschießen.

1.

Die bestehenden Kompanien

Die Privilegierte Schützengilde 1718 Kirchhain/ NL e.V. besteht aus den nachfolgend genannten Kompanien:

-         der Fahnenkompanie,

-         der Jägerkompanie,

-         der Grenadierkompanie,

-         der Frauenkompanie.

-         der Sportkompanie.

2.

Das Aufnahmeverfahren

Der Aufnahmeantrag wird bei dem Hauptmann / Kompanieführer  der Kompanie eingebracht, welcher man beitreten möchte.

Die Kompanieführung entscheidet über den Antrag und reicht ihn bei positivem Entscheid zur nächsten Vorstandssitzung zwecks Bestätigung durch den Vorstand bei diesem ein.

Der Vorstand entscheidet lt. § 3 der Satzung endgültig über die Aufnahme.

3.

Wechsel der Kompanie innerhalb der Gilde

Jedes Mitglied einer Männerkompanie hat das Recht, aus triftigen Gründen einmal während seiner Vereinszugehörigkeit die Kompaniezugehörigkeit zu wechseln. Ein Wechsel von einer uniformierten Kompanie zur nicht uniformierten Sportkompanie ist nicht möglich. Ein Wechsel von der Sportkompanie zu einer uniformierten Kompanie ist hingegen jederzeit möglich.

Der Aufnahmeantrag wird bei dem Hauptmann / Kompanieführer  der Kompanie eingebracht, welcher man künftig beitreten möchte.

Die Kompanieführung entscheidet über den Antrag und reicht ihn bei positivem Entscheid zur nächsten Vorstandssitzung zwecks Bestätigung durch den Vorstand bei diesem ein.

4.

Das Tragen von Uniformen

Jedes Mitglied der Privilegierten Schützengilde 1718 Kirchhain/ NL e.V. hat das Recht, die in der Satzung des Vereins für die jeweilige Kompanie festgeschriebene Uniform zu tragen.

Fahnenkompanie: Uniform bestehend aus:

-         dunkelgrünem Schützenhut mit Kokarde,

-         grünem Schützenrock mit dunkelgrünen Aufschlägen,

-         schwarzer Hose,

-         schwarzen Schuhen

-         weißem Oberhemd,

-         weißen Handschuhen   und

-         grünem Binder mit Schützenemblem / ggf. Königsemblem.

Jägerkompanie:  Uniform bestehend aus:

-         grünem Schützenhut mit Kokarde,

-         grünem Schützenrock mit dunkelgrünen Aufschlägen,

-         schwarzer Hose,

-         schwarzen Schuhen,

-         weißem Oberhemd,

-         weißen Handschuhen   und

-         grünem Binder mit Schützenemblem / ggf. Königsemblem.

Grenadierkompanie: Uniform bestehend aus:

-         grünem Schützenhut mit Kokarde,

-         grauem Schützenrock mit dunkelgrünen Aufschlägen,

-         schwarzer Hose,

-         schwarzen Schuhen,

-         weißem Oberhemd,

-         weißen Handschuhen   und

-         grünem Binder mit Schützenemblem / ggf. Königsemblem.

Frauenkompanie: Tracht bestehend aus:

-         grauer Trachtenjacke,

-         roter Trachtenweste mit moosgrünem Revers,

-         moosgrünem ausgestellten Trachtenrock,

-         weißer Bluse,

-         schwarzen Schuhen,

-         langer schwarzer Hose.

-         Modisch angepasster Trachtenlook.

-         Accessoires: Buntes Halstuch und rot-weißer Schirm.

Es ist bei allen öffentlichen Auftritten zu beachten, dass ein einheitliches
Erscheinungsbild der Kompanie gewährleistet ist.

Sportkompanie:  Für die Sportkompanie entfällt die generelle Pflicht zur Uniformierung.

-    Für die Teilnahme von Mitgliedern der Sportkompanie an Ein- und Ausmärschen,

öffentlichen Auftritten und Wettkämpfen ist das Tragen nachfolgender Kleidung
obligatorisch:

- Weißes Oberhemd bzw. T-Shirt mit Vereinslogo.

- Lange schwarze Hose.

- Grünem Binder mit Schützenemblem.

- Grüne Schützenweste mit Vereinslogo.

- Schwarze Halbschuhe.

- Vereins – Basecap mit Schützenlogo.

Es ist darauf zu achten, dass ein einheitliches Erscheinungsbild gewährleistet ist.

Für die Schützenkameraden, für die aus Altersgründen die Pflicht der Uniformierung entfällt, ist zu festlichen Anlässen sowie den Ein- und Ausmärschen folgende Anzugsordnung festgelegt:

-         Dunkelgrüner Schützenhut mit Kokarde,

-         schwarzer Anzug,

-         schwarze Schuhe,

-         weißes Oberhemd,

-         weiße Handschuhe  und

-         grüner Binder mit Schützenemblem.

Die Jugendgruppe setzt sich aus den Mitgliedern der Kompanien zusammen und ist dementsprechend kompaniegemäß uniformiert.

Alle Vereinsmitglieder (ausgenommen der nichtuniformierten Sportkompanie) der Privilegierten Schützengilde 1718 Kirchhain/ NL e.V. tragen am linken Ärmel ihres Schützenrockes das Vereinsabzeichen der Gilde.

5.

Die Teilnahme am Königsschießen der Kompanien

Die Teilnahme am Königsschießen der Kompanie ist das Recht und die Pflicht eines jeden Mitgliedes der jeweiligen Kompanie.

Voraussetzung für die Teilnahme am Königsschießen der Kompanie ist die erfolgte Beitrags-zahlung mindestens bis zum aktuellen Monat des laufenden Jahres.

Die Proklamation der Kompaniekönige erfolgt in Uniform zum Kommersabend des Schützenbataillons.

6.

Die Teilnahme am Königsschießen und Adlerschießen der Gilde

Die Teilnahme am Königsschießen und am Adlerschießen der Privilegierten Schützengilde 1718 Kirchhain/ NL e.V. ist das Recht und die Pflicht eines jeden ordentlichen uniformierten Mitgliedes der Gilde. 

Voraussetzung für die Teilnahme am Königsschießen und Adlerschießen der Gilde ist die erfolgte Beitragszahlung mindestens bis zum aktuellen Monat des laufenden Jahres.

Das Bataillons-Königsschießen findet generell in Uniform statt. Somit können Mitglieder der Sportkompanie als nichtuniformierte Mitglieder der Schützengilde  nicht am Schießen um die Königswürde teilnehmen.

Die Proklamation der Schützenkönigin / des Schützenkönigs sowie des Adlerkönigs erfolgt am Samstagabend in voller Uniform zum Schützenball des Bataillons.

7.

Beförderungen und Ernennungen

Nach alter Tradition können Schützen, d.h. Mitglieder des Vereins, wegen besonderer Verdienste, Aufgabenbereiche innerhalb der Vereinsführung und aus Gründen der zeitlichen Zugehörigkeit zum Verein zu Dienstgraden und Dienststellungen befördert oder ernannt werden (außer Sportkompanie).

Als Dienstgrade gibt es:

-         Schützen, Jäger, Grenadiere,

-         Oberschützen, Oberjäger, Obergrenadiere, (d.h. Gefreite)

-         Unteroffiziere,

-         Feldwebel,

-         Oberfeldwebel,

-         Stabsfeldwebel,

-         Leutnant,

-         Oberleutnant,

-         Hauptmann,

-         Major  ( als Bataillonskommandeur).

Als Dienststellungen gibt es:

-         Hauptfeldwebel,

-         Fahnenjunker,

-         Fahnenbegleiter,

-         Adjutant,

-         Kompanieführer.

Alle Beförderungen, insbesondere aber die Offiziersbeförderungen, müssen in einem gesunden Verhältnis zu den Kompaniestärken stehen und haben nur Gültigkeit, wenn sie offiziell ausgesprochen werden.

Gefreite bis einschließlich Stabsfeldwebel werden von den Kompanieführern vorgeschlagen und von dem Führer des uniformierten Corps (Bataillonskommandeur) befördert, ohne dass ein weiteres Gremium darüber entscheidet.

Die Kompanieführer haben bei ihren Vorschlägen die nötige Sorgfalt walten zu lassen.

Über alle Beförderungen und Ernennungen zu Offiziersdienstgraden bis einschließlich Hauptmann, zu Hauptfeldwebel, Adjutant, Fahnenjunker und Kompanieführern hat einzig und allein der Vereinsvorstand nach schriftlich eingebrachtem Vorschlag durch den Bataillons-kommandeur zu entscheiden.

Die Vorschläge haben bis spätestens vier Wochen vor dem jeweiligen Schützenfest vorzuliegen.

Folgende Bedingungen müssen jedoch erfüllt sein:

Beförderungen zum:

a) Mannschafts- und Unteroffiziersdienstgrade: Mindestmitgliedschaft im Verein über 3 Jahre. Abstand zur letzten Beförderung mindestens 3 Jahre.

b) Leutnant: Mindestmitgliedschaft zum Verein über 3 Jahre.

c) Oberleutnant: frühestens 5 Jahre nach der Beförderung zum Leutnant.

d) Hauptmann: Nur nach 5-jähriger Tätigkeit als Kompanieführer oder 3-jähriger Tätigkeit als Adjutant im Range eines Oberleutnants. Anspruch auf einen Adjutanten hat nur der Bataillonsführer.

Ausnahmen zu o.g. Regelungen können nur wegen außerordentlicher Verdienste um den Verein gemacht werden. Hierüber hat einzig und allein der geschäftsführende Vorstand zu befinden.

Ernennungen zum:

e) Hauptfeldwebel: Vorschlag nur möglich nach vorherigem Mehrheitsbeschluss durch die Versammlung der jeweiligen Kompanie.

f) Adjutant: Nur wenn sie einen Offiziersdienstgrad tragen oder dazu befördert werden können.

g) Kompanieführer: Nur nach Mehrheitsbeschluss durch die jeweilige Kompanieversammlung und Genehmigung durch den geschäftsführenden Vorstand. Für die Dauer dieser Tätigkeit ist er einem Hauptmann gleichgestellt. Erfüllt er die Bedingungen nicht nach Ziffer d) dieses Absatzes, dann tritt er in den Dienstgrad zurück, in den er befördert wurde.

Der Königsadjutant genießt eine Sonderstellung. Seine Wahl und die Bestimmung seines Dienstgrades sowie eventuelle Beförderungen obliegen ausschließlich dem geschäftsführenden Vorstand. Gibt er seine Tätigkeit auf, entscheidet dieser ebenfalls über seine weitere Verwendung und über den dann zu führenden Dienstgrad.

Der Träger der Bataillonsfahne hat so lange den Dienstgrad eines Leutnants inne, wie er die Tätigkeit des Fahnenjunkers ausübt. Nach 5-jähriger Tätigkeit als Bataillonsfahnenträger behält er den Offiziersdienstgrad bei.

Die Stabsoffiziere werden von der Offiziersversammlung und vom erweiterten Vorstand bestätigt.

 8.

Das Tragen von Dienstgrad- und Dienststellungsabzeichen

Um die Einheitlichkeit im Verein zu gewährleisten, sind ausschließlich folgende Dienstgradabzeichen zu tragen:

Dienstgradabzeichen für:

Schütze / Jäger / Grenadier: Schulterstücke 3-streifig, grün.

Oberschütze /Oberjäger /Obergrenadier: Schulterstücke 3-streifig, grün + 1 silberner / goldener Stern.

Unteroffiziere: Schulterstücke 4-streifig, außen zwei Streifen silber- /goldfarbig, innen zwei Streifen grün.

Feldwebel: Schulterstücke 4-streifig, unten geschlossen, außen zwei Streifen silber- / goldfarbig, innen zwei Streifen grün + 1 silberner / goldener Stern.

Oberfeldwebel: wie Feldwebel,  + 2 silberne / goldene Sterne.

Stabsfeldwebel: wie Feldwebel,  + 3 silberne / goldene Sterne.

Leutnant: Schulterstücke 4-streifig, Fahnenkompanie und Grenadiere goldfarbig. Jägerkompanie silberfarbig /grün durchwirkt.

Oberleutnant: wie Leutnant, + 1 goldener Stern.

Hauptmann: wie Leutnant, + 2 goldene Sterne.

Major: geflochtene Schulterstücke, silberfarbige Soutache.

Zur Uniform der Offiziere gehört die silber- bzw. goldfarbene Fangschnur, angebracht an der rechten Schulter des Schützenrockes.

Zur Ausrüstung des Offiziers gehört der Säbel.

Fahnenträger / Fahnenbegleiter: zu den entsprechenden Schulterstücken die silber- bzw. goldfarbige Fangschnur. Fahnenträgersymbol am linken Ärmel des Schützenrockes.

Hauptfeldwebel: zu dem entsprechenden Dienstgrad an jedem Unterarm des Schützenrockes 2 Silberlitzen.

Adjutant: zu dem entsprechenden Dienstgrad die silberfarbige Adjutantenschnur.

Für die Mitglieder der Sportkompanie ist das Tragen von Dienstgrad- und Dienststellungs-abzeichen nicht obligatorisch.

9.

Verleihung und Tragen von Ehrenzeichen, Verdienstorden und Schießauszeichnungen

Zur Vereinheitlichung der Verleihung und des Tragens von Ehrenzeichen, Verdienstorden und Schießauszeichnungen, die nur im Original getragen werden dürfen, gilt folgende Regelung:

a)      Ehrenzeichen:

Ehrenzeichen sind die goldene und silberne Vereinsnadel wird nur an den jeweils scheidenden König (Batl.) und an Ehrenmitglieder verliehen. Die silberne Vereinsnadel an verdiente Vereinsmitglieder. Die Entscheidung hierüber obliegt in jedem Fall dem erweiterten Vorstand.
Für 40- bzw. 25-jährige Vereinszugehörigkeit wird die goldene bzw. silberne Jubiläumsnadel durch den Vorstand verliehen.

b)      Verdienstorden:

Verdienstorden sind Auszeichnungen, die zu besonderen Anlässen vom Verein gestiftet werden. Kompanien haben nicht das Recht, eigenmächtig Verdienste in dieser Form auszuzeichnen, sondern nur im Auftrage des Vorstandes nach dessen Entscheidung.

c)      Schießauszeichnungen:

Schießauszeichnungen, die im Rahmen der Kompanien erworben wurden, werden von den Kompanien, Schießauszeichnungen, die im Rahmen des Vereins erworben wurden, werden von dem Bataillonsführer verliehen.
Schützenschnüre und zugehörige Eicheln können nur bei KK-Wettbewerben auf Vereinsebene erworben werden. Sie werden mit Urkunde verliehen.

Getragen werden die Auszeichnungen wie folgt:

a)  Ehrenzeichen: nur das jeweils höhere am linken Rockaufschlag.

b) Verdienstorden: der Königsorden auf der linken Brustseite alleinstehend etwas oberhalb der Gürtellinie. Alle anderen Verdienstorden des Vereins auf der rechten Brustseite.

c) Schießauszeichnungen: Schützenschnüre rechts von der Schulterschlaufe bis zum obersten Knopf. Medaillen auf der oberen linken Brustseite. Die beim Königsschießen erworbenen Orden können auf der Höhe wie der Königsorden getragen werden. Meisterschaftsabzeichen des Deutschen Schützenbundes gehören auf den linken Rockaufschlag.

10. 

Ablauf des Kommers, des Zeremoniells sowie des Bataillonskönigs- und des

Adlerkönigsschießens

Ablauf des gesamten Kirchhainer Schützenfestes
Das Kirchhainer Schützenfest wird alljährlich am zweiten bzw. dritten Wochenende des  Monats Juli durchgeführt. Begründete Ausnahmen davon werden durch den Vorstand festgelegt und von der Versammlung beschlossen.

Das Fest wird traditionell eröffnet um 18.45 Uhr mit dem Antreten der Schützenkompanien vor dem Schützenheim, dem feierlichen Ausbringen der Fahnen und Wappen aus dem Schützenheim, dem Hissen der Fahnen vor dem Schützenheim und einem Salutschuss aus der Traditionskanone des Schützenbataillons.

Ab 19.00 Uhr findet der traditionelle Kommers des Schützenbataillons im Schützenheim statt.

Der Ablauf des Kommersabends wird durch eine gesonderte Festlegung geregelt.

Der Schützenfestsamstag beginnt um 17.00 Uhr mit dem Königsschießen der Kirchhainer Schützen. Zuerst schießen die Frauen, danach die Männer um die Königswürde.

Im Anschluss an das Königsschießen wird das Adlerschießen des Bataillons durchgeführt.

Der Ablauf des Königsschießens sowie des Adlerschießens werden in gesonderten Festlegungen geregelt.

Der Schützenfestsonntag beginnt um 10.45 Uhr mit dem Sammeln der Kirchhainer Schützen vor dem Schützenheim.

11.00 Uhr Königsfrühstück im Schützenheim. Ausrichter ist das scheidende Königshaus.

12.15 Uhr Abholen des neuen Königshauses 2016.

14.00 Uhr Aufmarsch der Kirchhainer Schützengilde mit den Gastvereinen auf dem Marktplatz mit Ansprache und Kranzniederlegung. Anschließender Ausmarsch zum Schützenheim und Salutschießen mit der Traditionskanone ( 3 Ladungen ).

15.00 Uhr Beginn des Schießens auf die Festscheibe.

15.00 Uhr Kaffee und Kuchen bei Blasmusik.

17.00 Uhr Siegerehrung zur Festscheibe.

19.00 Uhr  Offizielle Beendigung des Schützenfestes mit dem Einholen der Beflaggung am Schützenheim sowie dem Einbringen der Kompanie- und Bataillonsfahnen in das Schützenheim.

Durchführung des Kommers der PSG 1718 Kirchhain/ NL e.V.

Die Teilnahme am Kommers-Abend der Privilegierten Schützengilde 1718 Kirchhain/ NL e.V. ist das Recht und die Pflicht eines jeden ordentlichen Mitgliedes der Gilde. 

Voraussetzung für die Teilnahme am Kommers der Gilde ist die erfolgte Beitragszahlung mindestens bis zum aktuellen Monat des laufenden Jahres.

Der Kommers des Schützenbataillons findet der Tradition gemäß für alle uniformierten Kompanien generell in Uniform statt.

Ablauf des Abends:

Vereinsinterner Teil:

-         Begrüßung der Mitglieder durch den Kommandeur bzw. 1.Vorsitzenden der PSG 1718 Kirchhain/ NL e.V.

-         Ehrung verdienter Mitglieder durch den Vorstand der PSG 1718 Kirchhain/ NL e.V. durch den 1.Vorsitzenden.

-         Ehrung von Mitgliedern mit der Übergabe von erreichten sportlichen Auszeichnungen (Urkunden und Abzeichen) durch den Sportleiter und den 1.Vorsitzenden.

-         Beförderung von Schützenkameradinnen und Schützenkameraden der einzelnen Kompanien durch die Kompanieführer.

-         Proklamation der Kompaniekönige.

Öffentlicher Teil: Geselliges Beisammensein mit Gästen und Sponsoren bei Musik und Tanz.

Durchführung des Zeremoniells der PSG 1718 Kirchhain/ NL e.V.

Die Teilnahme am Aufmarsch der Privilegierten Schützengilde 1718 Kirchhain/ NL e.V. am Schützenfest-Sonntag ist das Recht und die Pflicht eines jeden ordentlichen Mitgliedes der Gilde. 

Der Aufmarsch des Schützenbataillons findet der Tradition gemäß für alle uniformierten Kompanien generell in Uniform statt. Die nicht uniformierten Mitglieder der Schützengilde tragen die lt. Satzungsanhang für Auftritte vorgesehene festgelegte Vereinskleidung.

Ablauf des Zeremoniells auf dem Marktplatz Kirchhain:

14.00 Uhr  Aufmarsch der Kirchhainer Schützen und aller Gastvereine auf dem Marktplatz im OT Kirchhain.

-         Begrüßung der Gastvereine, Bürger und Gäste durch den Kommandeur der Gilde.

-         Empfang und Vorstellung des Königshauses auf dem Marktplatz.

-         Grußwort des Bürgermeisters der Stadt Doberlug-Kirchhain.

-         Grußworte auswärtiger Gastvereine.

-         Überreichen der Jubiläums-Schleifen an die Fahnenabordnungen der Vereine.

-         Kranzniederlegung mit anschließendem Salutschießen.

-         Ausmarsch aller Schützengilden, Vereine und Bürger mit Musik zum Schützenheim.

15.00 Uhr Salutschießen mit der Traditionskanone vor dem Schützenheim.

19.00 Uhr  Beenden des Schützenfestes mit dem Einbringen der Fahnen in das Ruhequartier im Schützenheim.

Durchführung des Königsschießens der PSG 1718 Kirchhain/ NL e.V.

Die Teilnahme am Königsschießen der Privilegierten Schützengilde 1718 Kirchhain/ NL e.V.

sind das Recht und die Pflicht eines jeden ordentlichen uniformierten Mitgliedes der Gilde. 

Frauen- und Männerkompanien schießen getrennt um die Königinnen-/Königswürde.

Damit setzt sich das jeweilige Königshaus der PSG 1718 Kirchhain/ NL e.V. wie folgt zusammen:

- der Schützenkönigin, mit  1. Prinzessin  und 2. Prinzessin.

- dem Schützenkönig mit 1. Ritter  und 2. Ritter.

Voraussetzung für die Teilnahme am Königsschießen der Gilde ist die erfolgte Beitragszahlung mindestens bis zum aktuellen Monat des laufenden Jahres.

Die Königsscheibe für das laufende Jahr wird von der/vom jeweiligen Vorjahreskönigin bzw. Vorjahreskönig gestiftet.

Die Höhe des Teilnehmer-Betrages für das Bataillonskönigsschießen wird jährlich vom Vorstand der Schützengilde neu festgelegt.

Das Bataillons-Königsschießen findet der Tradition gemäß generell in Uniform statt.

Somit können Mitglieder der Sportkompanie als nichtuniformierte Mitglieder der Schützengilde  nicht am Schießen um die Königswürde teilnehmen.

Durchführungsmodus (gilt für das Königsschießen der PSG 1718 Kirchhain/ NL e.V.):

Ablauf:         

-  Bolzenziehen für alle Teilnehmer am Schießen mit Zahlen des Einsatzes.

-  Königsschießen mit dem Karabiner – KK - 22 lfB  (1 Schuss) auf die
Königsscheibe in der Reihenfolge der gezogenen Bolzennummer. (Entfernung 25 m.)  

-  Das Königsschießen erfolgt für alle Teilnehmer aufgelegt. Es sind hierbei keine bei offiziellen Wettbewerben möglichen Hilfsmittel wie Schießwesten, Schießbrillen, Diopter, Fernrohre, etc. erlaubt.           

-  Die Frauen beginnen mit dem Schießen um den Titel. Darauf folgt das Schießen der Männer.

Den ersten Schuss auf die Königsscheibe setzt der/die Vorjahreskönig/in, unabhängig von der von ihm/ihr gezogenen Bolzennummer.

Die Könige/Königinnen der beiden Vorjahre haben das Recht, im Fall eines wiederholten besten Schusses beim Königsschießen, auf zwei Jahre die erneute      „Königswürde“ ablehnen zu dürfen. D.h. auch bei einem erneuten besten Schuss auf die Königsscheibe können sie während dieser beiden Jahre bei einer Ablehnung den Rang des 1.Ritters / der 1.Prinzessin bekleiden. Schützenkönig/in wäre in diesem Fall der/die reale 1.Ritter / 1.Prinzessin.

Die Proklamation des neuen Königshauses erfolgt offiziell am Abend zum öffentlichen Schützenball der Schützengilde.

Durchführung des Adlerschießens der PSG 1718 Kirchhain/ NL e.V.

Die Teilnahme am Adlerschießen der Privilegierten Schützengilde 1718 Kirchhain/ NL e.V. ist das Recht und die Pflicht eines jeden ordentlichen uniformierten Mitgliedes der Gilde. 

Frauen und Männerkompanien schießen gemeinsam um den Titel des Adlerkönigs bzw. der Adlerkönigin.

Voraussetzung für die Teilnahme am Adlerschießen der Gilde ist die erfolgte Beitragszahlung mindestens bis zum aktuellen Monat des laufenden Jahres.

Die Höhe des Teilnehmer-Betrages für das Adlerschießen wird jährlich vom Vorstand der Schützengilde neu festgelegt.

Das Bataillons-Adlerschießen findet der Tradition gemäß generell in Uniform statt.

Somit können Mitglieder der Sportkompanie als nichtuniformierte Mitglieder der Schützengilde  nicht am Schießen um den Titel des Adlerkönigs teilnehmen.

Durchführungsmodus (gilt für das Adlerschießen der PSG 1718 Kirchhain/ NL e.V.):

Das Adlerschießen wird nach dem k.o.-System durchgeführt.

Alle Schützen/-innen beteiligen sich generell am 1. Durchgang des Schießens.

Alle Schützen/-innen, die die Krone des Adlers abgeschossen haben, beteiligen sich am

2. Durchgang des Schießens.

Alle Schützen/-innen, die wieder die Krone des Adlers abgeschossen haben, beteiligen sich am 3. Durchgang des Schießens, usw.

Bis nur noch ein Schütze übrig geblieben ist – der Sieger d.h. der neue Adlerkönig.

Dieser Satzungsanhang in der bestehenden Form ist auf der Mitgliederversammlung der Privilegierten Schützengilde 1718 Kirchhain/ NL e.V. vom 04.11.2016 beschlossen worden.

F.d.R.:             gez.      Wolfgang Homagk

                                   Schriftführer

 

gez. Günter Voigt                                                        gez. Ullrich Wienert

        1.Vorsitzender                                                            Schützenmeister

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