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Satzungsanhang - PSG1718Kirchhain NL

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Anhang zur Satzung der Privilegierten Schützengilde 1718 Kirchhain N/L e.V.

0.
Sinn und Zweck dieses Anhanges zur gegebenen Satzung des Vereins ist es, den Vereinsmitgliedern bindende Richtlinien zu geben über:

- die bestehenden Kompanien,
- das Aufnahmeverfahren,
- Wechsel der Kompanie innerhalb der Gilde,
- das Tragen von Uniformen,
- die Teilnahme am Königsschießen der Kompanien,
- die Teilnahme am Königsschießen der Gilde,
- Beförderungen und Ernennungen,
- Das Tragen von Dienstgrad- und Dienststellungsabzeichen,
- die Verleihung und das Tragen von Ehrenzeichen.

1.
Die bestehenden Kompanien

Die Privilegierte Schützengilde 1718 Kirchhain N/L e.V. besteht aus den nachfolgend genannten Kompanien:
- der Fahnenkompanie,
- der Jägerkompanie,
- der Grenadierkompanie,
- der Frauenkompanie.
- der Sportkompanie.

2.
Das Aufnahmeverfahren

Der Aufnahmeantrag wird bei dem Hauptmann / Kompanieführer der Kompanie eingebracht, welcher man beitreten möchte.
Die Kompanieführung entscheidet über den Antrag und reicht ihn bei positivem Entscheid zur nächsten Vorstandssitzung zwecks Bestätigung durch den Vorstand bei diesem ein.
Der Vorstand entscheidet lt. § 3 der Satzung endgültig über die Aufnahme.

3.
Wechsel der Kompanie innerhalb der Gilde

Jedes Mitglied einer Männerkompanie hat das Recht, aus triftigen Gründen einmal während seiner Vereinszugehörigkeit die Kompaniezugehörigkeit zu wechseln. Ein Wechsel von einer uniformierten Kompanie zur nicht uniformierten Sportkompanie ist nicht möglich. Ein Wechsel von der Sportkompanie zu einer uniformierten Kompanie ist hingegen jederzeit möglich.
Der Aufnahmeantrag wird bei dem Hauptmann / Kompanieführer der Kompanie eingebracht, welcher man künftig beitreten möchte.
Die Kompanieführung entscheidet über den Antrag und reicht ihn bei positivem Entscheid zur nächsten Vorstandssitzung zwecks Bestätigung durch den Vorstand bei diesem ein.

4.
Das Tragen von Uniformen

Jedes Mitglied der Privilegierten Schützengilde 1718 Kirchhain N/L e.V. hat das Recht, die in der Satzung des Vereins für die jeweilige Kompanie festgeschriebene Uniform zu tragen.

Fahnenkompanie: Uniform bestehend aus:
- dunkelgrünem Schützenhut mit Kokarde,
- grünem Schützenrock mit dunkelgrünen Aufschlägen,
- schwarzer Hose,
- schwarzen Schuhen
- weißem Oberhemd,
- weißen Handschuhen und
- grünem Binder mit Schützenemblem / ggf. Königsemblem.

Jägerkompanie: Uniform bestehend aus:
- grünem Schützenhut mit Kokarde,
- grünem Schützenrock mit dunkelgrünen Aufschlägen,
- schwarzer Hose,
- schwarzen Schuhen,
- weißem Oberhemd,
- weißen Handschuhen und
- grünem Binder mit Schützenemblem / ggf. Königsemblem.

Grenadierkompanie: Uniform bestehend aus:
- grünem Schützenhut mit Kokarde,
- grauem Schützenrock mit dunkelgrünen Aufschlägen,
- schwarzer Hose,
- schwarzen Schuhen,
- weißem Oberhemd,
- weißen Handschuhen und
- grünem Binder mit Schützenemblem / ggf. Königsemblem.

Frauenkompanie: Tracht bestehend aus:
- grauer Trachtenjacke,
- roter Trachtenweste mit moosgrünem Revers,
- moosgrünem ausgestellten Trachtenrock,
- weißer Bluse,
- schwarzen Schuhen,
- langer schwarzer Hose.
- Modisch angepasster Trachtenlook.
- Accessoires: Buntes Halstuch und rot-weißer Schirm.
Es ist bei allen öffentlichen Auftritten zu beachten, dass ein einheitliches Erscheinungsbild der Kompanie gewährleistet ist.

Sportkompanie: Für die Sportkompanie entfällt die generelle Pflicht zur Uniformierung.
- Für die Teilnahme von Mitgliedern der Sportkompanie an Ein- und Ausmärschen, öffentlichen Auftritten und Wettkämpfen ist das Tragen nachfolgender Kleidung obligatorisch: - Weißes Oberhemd bzw. T-Shirt mit Vereinslogo. - Lange schwarze Hose. - Grünem Binder mit Schützenemblem. - Grüne Schützenweste mit Vereinslogo. - Schwarze Halbschuhe. - Vereins – Basecap mit Schützenlogo.
Es ist darauf zu achten, dass ein einheitliches Erscheinungsbild gewährleistet ist.
Für die Schützenkameraden, für die aus Altersgründen die Pflicht der Uniformierung entfällt, ist zu festlichen Anlässen sowie den Ein- und Ausmärschen folgende Anzugsordnung festgelegt:
- Dunkelgrüner Schützenhut mit Kokarde,
- schwarzer Anzug,
- schwarze Schuhe,
- weißes Oberhemd,
- weiße Handschuhe und
- grüner Binder mit Schützenemblem.

Die Jugendgruppe setzt sich aus den Mitgliedern der Kompanien zusammen und ist dementsprechend kompaniegemäß uniformiert.
Alle Vereinsmitglieder (ausgenommen der nichtuniformierten Sportkompanie) der Privilegierten Schützengilde 1718 Kirchhain N/L e.V. tragen am linken Ärmel ihres Schützenrockes das Vereinsabzeichen der Gilde.

5.
Die Teilnahme am Königsschießen der Kompanien

Die Teilnahme am Königsschießen der Kompanie ist das Recht und die Pflicht eines jeden Mitgliedes der jeweiligen Kompanie.
Voraussetzung für die Teilnahme am Königsschießen der Kompanie ist die erfolgte Beitrags-zahlung mindestens bis zum aktuellen Monat des laufenden Jahres.
Die Proklamation der Kompaniekönige erfolgt in Uniform zum Kommersabend des Schützenbataillons.

6.
Die Teilnahme am Königsschießen und Adlerschießen der Gilde

Die Teilnahme am Königsschießen und am Adlerschießen der Privilegierten Schützengilde 1718 Kirchhain N/L e.V. ist das Recht und die Pflicht eines jeden ordentlichen uniformierten Mitgliedes der Gilde.
Voraussetzung für die Teilnahme am Königsschießen und Adlerschießen der Gilde ist die erfolgte Beitragszahlung mindestens bis zum aktuellen Monat des laufenden Jahres.
Das Bataillons-Königsschießen findet generell in Uniform statt. Somit können Mitglieder der Sportkompanie als nichtuniformierte Mitglieder der Schützengilde nicht am Schießen um die Königswürde teilnehmen.
Die Proklamation der Schützenkönigin / des Schützenkönigs sowie des Adlerkönigs erfolgt am Samstagabend in voller Uniform zum Schützenball des Bataillons.

7.
Beförderungen und Ernennungen

Nach alter Tradition können Schützen, d.h. Mitglieder des Vereins, wegen besonderer Verdienste, Aufgabenbereiche innerhalb der Vereinsführung und aus Gründen der zeitlichen Zugehörigkeit zum Verein zu Dienstgraden und Dienststellungen befördert oder ernannt werden (außer Sportkompanie).

Als Dienstgrade gibt es:
- Schützen, Jäger, Grenadiere,
- Oberschützen, Oberjäger, Obergrenadiere, (d.h. Gefreite)
- Unteroffiziere,
- Feldwebel,
- Oberfeldwebel,
- Stabsfeldwebel,
- Leutnant,
- Oberleutnant,
- Hauptmann,
- Major ( als Bataillonskommandeur).

Als Dienststellungen gibt es:
- Hauptfeldwebel,
- Fahnenjunker,
- Fahnenbegleiter,
- Adjutant,
- Kompanieführer.

Alle Beförderungen, insbesondere aber die Offiziersbeförderungen, müssen in einem gesunden Verhältnis zu den Kompaniestärken stehen und haben nur Gültigkeit, wenn sie offiziell ausgesprochen werden.
Gefreite bis einschließlich Stabsfeldwebel werden von den Kompanieführern vorgeschlagen und von dem Führer des uniformierten Corps (Bataillonskommandeur) befördert, ohne dass ein weiteres Gremium darüber entscheidet.
Die Kompanieführer haben bei ihren Vorschlägen die nötige Sorgfalt walten zu lassen.
Über alle Beförderungen und Ernennungen zu Offiziersdienstgraden bis einschließlich Hauptmann, zu Hauptfeldwebel, Adjutant, Fahnenjunker und Kompanieführern hat einzig und allein der Vereinsvorstand nach schriftlich eingebrachtem Vorschlag durch den Bataillons-kommandeur zu entscheiden.
Die Vorschläge haben bis spätestens vier Wochen vor dem jeweiligen Schützenfest vorzuliegen.
Folgende Bedingungen müssen jedoch erfüllt sein:

Beförderungen zum:
a) Mannschaftsdienstgrade und
Unteroffiziersdienstgrade: Mindestmitgliedschaft zum Verein über 3 Jahre.
Abstand zur letzten Beförderung mindestens 3 Jahre.
b) Leutnant: Mindestmitgliedschaft zum Verein über 3 Jahre.
c) Oberleutnant: frühestens 5 Jahre nach der Beförderung zum Leutnant.
d) Hauptmann: Nur nach 5-jähriger Tätigkeit als Kompanieführer oder
3-jähriger Tätigkeit als Adjutant im Range eines
Oberleutnants.
Anspruch auf einen Adjutanten hat nur der
Bataillonsführer.
Ausnahmen zu o.g. Regelungen können nur wegen außerordentlicher Verdienste um den Verein gemacht werden. Hierüber hat einzig und allein der geschäftsführende Vorstand zu befinden.

Ernennungen zum:
e) Hauptfeldwebel: Vorschlag nur möglich nach vorherigem Mehrheitsbeschluss
durch die Versammlung der jeweiligen Kompanie.
f) Adjutant: Nur wenn sie einen Offiziersdienstgrad tragen oder dazu
befördert werden können.
g) Kompanieführer: Nur nach Mehrheitsbeschluss durch die jeweilige Kompanie-
versammlung und Genehmigung durch den geschäftsführenden
Vorstand.
Für die Dauer dieser Tätigkeit ist er einem Hauptmann gleich-
gestellt. Erfüllt er die Bedingungen nicht nach Ziffer d) dieses
Absatzes, dann tritt er in den Dienstgrad zurück, in den er
befördert wurde.

Der Königsadjutant genießt eine Sonderstellung. Seine Wahl und die Bestimmung seines Dienstgrades sowie eventuelle Beförderungen obliegen ausschließlich dem geschäftsführenden Vorstand. Gibt er seine Tätigkeit auf, entscheidet dieser ebenfalls über seine weitere Verwendung und über den dann zu führenden Dienstgrad.
Der Träger der Bataillonsfahne hat so lange den Dienstgrad eines Leutnants inne, wie er die Tätigkeit des Fahnenjunkers ausübt. Nach 5-jähriger Tätigkeit als Bataillonsfahnenträger behält er den Offiziersdienstgrad bei.
Die Stabsoffiziere werden von der Offiziersversammlung und vom erweiterten Vorstand bestätigt.

8.
Das Tragen von Dienstgrad- und Dienststellungsabzeichen

Um die Einheitlichkeit im Verein zu gewährleisten, sind ausschließlich folgende Dienstgradabzeichen zu tragen:

Dienstgradabzeichen für:
Schütze / Jäger / Grenadier: Schulterstücke 3-streifig, grün.
Oberschütze /Oberjäger /Obergrenadier: Schulterstücke 3-streifig, grün
+ 1 silberner / goldener Stern.

Unteroffiziere : Schulterstücke 4-streifig, außen zwei Streifen
silber- /goldfarbig, innen zwei Streifen grün.
Feldwebel : Schulterstücke 4-streifig, unten geschlossen,
außen zwei Streifen silber- / goldfarbig, innen
zwei Streifen grün + 1 silberner / goldener Stern.
Oberfeldwebel: wie Feldwebel, + 2 silberne / goldene Sterne.
Stabsfeldwebel: wie Feldwebel, + 3 silberne / goldene Sterne.

Leutnant : Schulterstücke 4-streifig, Fahnenkompanie und
Grenadiere goldfarbig.
Jägerkompanie silberfarbig /grün durchwirkt.
Oberleutnant : wie Leutnant, + 1 goldener Stern.
Hauptmann : wie Leutnant, + 2 goldene Sterne.
Major : geflochtene Schulterstücke, silberfarbige
Soutache.
Zur Uniform der Offiziere gehört die silber- bzw. goldfarbene Fangschnur, angebracht an der rechten Schulter des Schützenrockes.
Zur Ausrüstung des Offiziers gehört der Säbel.
Fahnenträger / Fahnenbegleiter: zu den entsprechenden Schulterstücken die
silber- bzw. goldfarbige Fangschnur.
Fahnenträgersymbol am linken Ärmel des
Schützenrockes.
Hauptfeldwebel : zu dem entsprechenden Dienstgrad an jedem
Unterarm des Schützenrockes 2 Silberlitzen.
Adjutant : zu dem entsprechenden Dienstgrad die
silberfarbige Adjutantenschnur.
Für die Mitglieder der Sportkompanie ist das Tragen von Dienstgrad- und Dienststellungsabzeichen nicht obligatorisch.

9.
Verleihung und Tragen von Ehrenzeichen, Verdienstorden und Schießauszeichnungen

Zur Vereinheitlichung der Verleihung und des Tragens von Ehrenzeichen, Verdienstorden und Schießauszeichnungen, die nur im Original getragen werden dürfen, gilt folgende Regelung:
a) Ehrenzeichen:
Ehrenzeichen sind die goldene und silberne Vereinsnadel wird nur an den jeweils scheidenden König (Batl.) und an Ehrenmitglieder verliehen. Die silberne Vereinsnadel an verdiente Vereinsmitglieder. Die Entscheidung hierüber obliegt in jedem Fall dem erweiterten Vorstand. Für 40- bzw. 25-jährige Vereinszugehörigkeit wird die goldene bzw. silberne Jubiläumsnadel durch den Vorstand verliehen.
b) Verdienstorden:
Verdienstorden sind Auszeichnungen, die zu besonderen Anlässen vom Verein
gestiftet werden. Kompanien haben nicht das Recht, eigenmächtig Verdienste in dieser Form auszuzeichnen, sondern nur im Auftrage des Vorstandes nach dessen Entscheidung.
c) Schießauszeichnungen:
Schießauszeichnungen, die im Rahmen der Kompanien erworben wurden, werden von den Kompanien, Schießauszeichnungen, die im Rahmen des Vereins erworben wurden, werden von dem Bataillonsführer verliehen. Schützenschnüre und zugehörige Eicheln können nur bei KK-Wettbewerben auf Vereinsebene erworben werden. Sie werden mit Urkunde verliehen.

Getragen werden die Auszeichnungen wie folgt:
a) Ehrenzeichen: nur das jeweils höhere am linken Rockaufschlag
b) Verdienstorden: Der Königsorden auf der linken Brustseite alleinstehend etwas oberhalb
der Gürtellinie. Alle anderen Verdienstorden des Vereins auf der
rechten Brustseite.
c) Schießauszeichnungen: Schützenschnüre rechts von der Schulterschlaufe bis zum
obersten Knopf. Medaillen auf der oberen linken Brustseite. Die beim Königsschießen erworbenen Orden können auf der Höhe wie der Königsorden getragen werden.
Meisterschaftsabzeichen des Deutschen Schützenbundes gehören auf
den linken Rockaufschlag.
Dieser Satzungsanhang ist auf der Mitgliederversammlung der Privilegierten Schützengilde 1718 Kirchhain N/L e.V. vom 04.11.2015 beschlossen worden.

F.d.R.: gez. Wolfgang Homagk             gez. Günter Voigt                              gez. Ullrich Wienert
              Schriftführer                          1.Vorsitzender                                  Schützenmeister


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